Digitales Upgrade für Krankenhaus und Klinik: Das Krankenhauszukunftsgesetz

Michael Schwanke-Seer Veröffentlicht 6. Dezember 2024

Die Krankenhäuser und Kliniken in Deutschland stehen nicht erst seit gestern vor immensen Herausforderungen. Die aktuelle Lage hat die Situation zwar verschärft und verpasste Modernsierungen verdeutlicht. Sie ist aber nicht der Auslöser dafür, dass die Bundesregierung sich dazu entschlossen hat, einen Förderfonds für das Gesundheitswesen auf den Weg zu bringen – das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Seit dem 1. Januar 2021 können Bundesgelder in Höhe von drei Milliarden Euro für das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ abgerufen werden. Ziel ist eine modernere und bessere Ausstattung, eine zeitgemäße Kommunikation und eine erhöhte (IT-)Sicherheit der Krankenhäuser und Kliniken.

„Wir senden damit das klare Signal: Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden. So verbessern wir die Versorgung der Patienten und sorgen für mehr Sicherheit,“ so das Gesundheitsministerium.

 

Ziele und Herausforderungen: Warum ist die Förderung notwendig?

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung vorantreiben. Ziel ist es, die medizinische Versorgung zu verbessern und die Versorgungsqualität langfristig sicherzustellen. Außerdem sollen neue Perspektiven für Mitarbeiter*innen geschaffen und aufgezeigt werden.

Die Herausforderungen im Gesundheitswesen sind uns bewusst, die Anforderungen sind vielfältig. An dieser Stelle kann die steigende Erwartungshaltung an Unterhaltung, Kommunikation, Information und Datendiensten – sowohl bei Mitarbeitenden als auch bei Patienten und Patientinnen – zwar nicht außer Acht gelassen werden, sie ist aber nicht der springende Punkt.

Viel wichtiger sind die Anforderungen, die ein sicherer und zuverlässiger Klinikbetrieb heute voraussetzt. Die System- und Gerätevielfalt in Kliniken und Krankenhäusern führt zu einer hohen Komplexität. Eine uneingeschränkte Kompatibilität ist unabdingbar. Steigender Kostendruck erfordert neue Organisationsstrukturen und Lösungsansätze. Gleichzeitig nimmt die Digitalisierung administrativer Bereiche zu, wie u.a. elektronische Patientenakte (ePA), IoT oder mobile Visite. Und ganz nebenbei wird die Möglichkeit für Homeoffice im Gesundheitswesen – und damit verbunden Aspekte wie eHealth und Telemedizin – seit knapp einem Jahr verstärkt diskutiert.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Thema „Netzwerk“ wurde mit den Jahren oftmals stark vernachlässigt. In vielen Einrichtungen wurde die Netzwerkinfrastruktur vor mehr als 15 Jahren geplant und nicht mehr oder kaum modernisiert. Die Anforderungen sind also stark gewachsen und haben sich verändert, die Hardware ist allerdings noch dieselbe wie früher.

Diesen Umstand gilt es zu ändern. Krankenhäuser und Kliniken benötigen eine moderne Ausstattung und Kommunikation. Die (IT-)Sicherheit muss mit einer steigenden Digitalisierung dringend erhöht werden. Der Schlüssel dazu ist das Netzwerk.

 

Fördertatbestände: Was kann gefördert werden?

Der Bund hat elf Fördertatbestände zusammengefasst, für die die oben genannten Bundesmittel beantragt werden können.

  • Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme und deren Digitalisierung
  • Patientenportale
  • Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • Teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme
  • Digitales Medikationsmanagement
  • Digitale Leistungsanforderung
  • Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme
  • Digitales Versorgungsnachweissystem zur besseren Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen
  • Beschaffung, Einrichtung, Erweiterung von informations-/kommunikationstechnischen und robotikbasierten Anlagen, Systemen oder Verfahren sowie telemedizinische Netzwerke
  • IT-Sicherheit
  • Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungsformen im Fall einer Epidemie

Bei allen Vorhaben müssen zwingend 15% der Projektsumme in IT-Sicherheitsmaßnahmen fließen. Außerdem verbleibt bei bewilligter Förderung ein Eigenanteil für das Krankenhaus bzw. dessen Träger oder das Land in Höhe von mindestens 30% des Projekt-Gesamtvolumens.

 

Lösungen: Wie können wir helfen?

Wenn wir uns Ziele, Herausforderungen und die Fördertatbestände ansehen, drängen sich die folgenden Schlagworte geradezu auf: Resilienz der Infrastruktur, Microsegmentierung, Automatisierung von IT-Prozessen, sicheres und flächendeckendes WLAN, umfassendes Management und Monitoring, Netzwerk-Zugriffskontrolle. All das kann mit den Extreme-Lösungen sichergestellt werden und ist in unserem Portfolio abgebildet.

Außerdem stehen wir bei Extreme Networks unseren Kunden und Partnern bei der Planung und Durchführung von Digitalisierungsprojekten sowohl mit langjähriger Erfahrung als auch mit dem nötigen Wissen zu den Richtlinien und Fördervoraussetzungen gerne zur Seite. Wir beraten, was bei Vorhaben zu beachten ist, um diese bestmöglich und technisch sinnvoll umzusetzen und Standards sowie festgelegte Rahmenbedingungen einzuhalten. Wir bieten z. B. uneingeschränkten Service (Premier Services) und bestmögliche Beratung zum KHZG. Dazu ist unser Healthcare-Team offiziell zertifiziert.

Wir sind gespannt auf die zukunftsweisenden Projekte unserer Partner und Kunden und freuen uns, wenn wir bei der Projektplanung unterstützen dürfen.

Aber Achtung: Nicht zu lange warten! Die Anträge zur Förderung müssen lange vor dem überall kolportierten 31. Dezember 2021 gestellt – je nach Bundesland bleibt nur noch bis 31. Mai 2021 Zeit! Deshalb: Am besten gleich loslegen und Kontakt mit unserem Healthcare-Team (Healthcare-Team.DACH@extremenetworks.com) aufnehmen!

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